
Gehörschutz am Arbeitsplatz
Gehörschutz am Arbeitsplatz ist Pflicht. Die neueste EG-Richtlinie gibt die folgenden Standards vor:
1. Ab einer Lautstärke von 80dB muss Gehörschutz zur Verfügung stehen und dem Mitarbeiter angeboten werden.
2. Ab einer Lautstärke von 85dB ist der Betrieb verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Lärmbereich beschäftigten Mitarbeiter Gehörschutz tragen.
Wenn Sie sich oder Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz vor Lärm schützen möchten - sei es vor Bohren, Schleifen, Sägen oder Maschinengeräusche - dann sind Sie hier genau richtig. Lärm am Arbeitsplatz kann die Konzentration erheblich verringern. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Produktivität, sondern auch auf die Sicherheit.